Bitte beachten Sie die folgenden Regeln während des Hundetrainings. Sie tragen so zu einem angenehmen Verlauf bei und fördern ein positives Bild von uns Hundehaltern in der Öffentlichkeit.
Am Hundetraining können nur Hunde teilnehmen, die einen gültigen Impfschutz und ein gesundes Sozialverhalten haben. Der Impfausweis ist auf Aufforderung vorzulegen.
Der Hundehalter bleibt stets eigenverantwortlicher Halter für seinen Hund. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Training. Das Betreten des Hundeplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden und Verletzungen an Mensch und Tier oder für Sachschäden/Vermögensschäden.
Den Anweisungen der Trainerin ist stets Folge zu leisten, insbesondere in außergewöhnlichen Situationen (z. B. bei Raufereien). Dies gilt bei jedem Training und auf dem gesamten Gelände.
Das Trainingsgelände sowie seine Umgebung sollen sauber bleiben. Wenn Hunde auf dem Trainingsgelände Kot absetzen, ist dieser umgehend vom jeweiligen Hundehalter zu entfernen. Beutel oder Tüten hierfür sind mitzubringen. Das Buddeln der Hunde ist untersagt. Auf dem Trainingsgelände herrscht Leinenzwang, bis die Hunde auf ausdrücklichen Hinweis der Trainerin abgeleint werden dürfen.
Das Urinieren von Rüden und Hündinnen mit ausgeprägtem Markierverhalten – an Trainingsgegenständen, Zäunen, etc. sollte unter allen Umständen vermieden werden.
Bitte werfen Sie während des Trainings/im Freilauf keinerlei „Beute“ (Stöckchen, Bälle, Futter, Dummies, etc.) ohne ausdrückliche Aufforderung, damit es nicht zu Streitigkeiten unter den Hunden kommt. Das Füttern/Streicheln fremder Hunde ist aus diesem Grunde ebenfalls zu unterlassen.
Hündinnen können für die Dauer der Läufigkeit und die nachfolgende Zeit, solange die Hündin noch übermäßig attraktiv für die Mehrheit der Rüden ist, von Freilaufstunden/Trainingssstunden ausgeschlossen werden. Die Trainerin entscheidet im Einzelfall, ob die Hündin teilnehmen darf. Hundeführer mit Rüden haben keinen Anspruch darauf, dass läufige Hündinnen ausgeschlossen werden.
Erkrankte Hunde haben keinen Zutritt zum Training, wenn sie dadurch eine Gefahr für andere darstellen oder der Besuch für sie selbst eine zu große Belastung ist. Die Entscheidung über die Teilnahme trifft die jeweilige Trainerin, ggf. in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt.
Achten Sie bitte stets darauf, dass von Ihrem Hund keine Belästigung oder Gefahr für andere Personen und Tiere ausgeht.
Für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Trainingsgelände erkennt jeder Hundebesitzer diesen Haftungsausschluss an. Verstöße können zum Ausschluss vom Training führen.